Barrierefreiheit
Der Anbieter dieses Webangebots (Das Institut für Lern-Innovation) ist bemüht, das Angebot im Einklang mit der gültigen Gesetzgebung barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte und Anwendungen, die unter digitale-lehre.fau.de verfügbar sind.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen ("Konformitätsstatus")
Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit
Methodik der Prüfung: | Selbstbewertung |
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Erstellungsdatum: | 1. Juli 2023 |
Letzte Überprüfung: | 1. Juli 2023 |
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts.
Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte
- PDF-Dokumente konnten nicht in ein barrierefreies Format konvertiert werden.
- Einige Dokumente wurden von Dritten bereitgestellt. Diese Dokumente sind nicht in einer barrierefreien Version verfügbar.
- Zu eingebundenen Videos stehen derzeit keine Untertitel oder Transkription zur Verfügung.
- In den Seiten enthaltene Grafiken oder Bilder sind derzeit nicht vollständig durch Textbeschreibungen ergänzt worden.
Alternative Zugangswege
- Wenn Sie Zugang zu PDF-Dateien benötigen, die noch nicht barrierefrei sind, oder sonstige Schwierigkeiten bei der Nutzung der Webseite haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Kontaktperson des Instituts für Lern-Innovation (s.u.).
- Falls ein Video aus dem Videoportal der FAU bereitgestellt wurde, wenden Sie sich bezüglich einer fehlenden Audiotranskription an das Multimediazentrum.
Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen
Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Kontaktperson
Dr. Roland Klein
- Telefon: +49 9131 85-61111
- E-Mail: impressum@ili.fau.de
Kontaktformular
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.
Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern - Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie InformationstechnikSt.-Martin-Straße 47
81541 München