Künstliche Intelligenz in der Lehre


Seit Mitte September 2024 steht allen FAU-Mitgliedern mit HAWKI eine Open-Source-Schnittstelle zu KI-Sprachmodellen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass der Einsatz von KI nur im Rahmen der geltenden Regeln erlaubt ist.

Aktuelle Aktivitäten zu KI in der Lehre an der FAU

KI-Projekte

Im Kontext des Einsatzes von KI in der Lehre bearbeitet das ILI mehrere Projekte:

KI-Weiterbildungen

Im Kontext von ProfiLehrePlus bietet das ILI aktuell folgende Seminare zum Einsatz von KI in der Lehre an:

KI-Veranstaltungen

Hier finden Sie eine Auswahl von Veranstaltungen mit Beteiligung des ILI rund um das Thema „KI in der Lehre“:

Leitlinien für den Einsatz von KI in der FAU-Lehre

Der Einsatz von KI in der Lehre bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich, insbesondere in den Bereichen Prüfungsdidaktik, Datenschutz, akademische Integrität und Kompetenzaufbau. Gleichzeitig eröffnen sich vielfältige Chancen, die KI für Lehr-, Lern- und Prüfungsszenarien bietet. Um diese Herausforderungen zu meistern und die Chancen optimal zu nutzen, sollen Leitlinien entwickelt werden, die einen klaren Orientierungsrahmen für Lehrende und Studierende der FAU bieten.

Unter der Leitung der Vizepräsidentin Education wird derzeit ein Entwicklungsprozess abgestimmt, mit dem Ziel, den Orientierungsrahmen mit breiter Beteiligung aller Statusgruppen zu entwickeln und damit sowohl Sicherheit als auch neue Impulse für die Lehre zu schaffen.

Vom 21. bis 25. Oktober 2024 fand die erste Woche der Lehre an der FAU Erlangen-Nürnberg statt. Dabei wurden in einer Reihe spannender Vorträge und Workshops, ergänzt durch Austausch und Diskussionen sowohl in Präsenz als auch online, vielfältige Aspekte rund um das Thema Künstliche Intelligenz (KI) in der Lehre beleuchtet.


KI in der Hochschullehre – Chancen und Herausforderungen

Die Verbreitung von KI in der Hochschullehre weckt hohe Erwartungen und Begeisterung.  

KI kann einen Beitrag dazu leisten, eine bessere, gerechtere und inklusivere Hochschullehre zu entwickeln, wie z.B.  

  • Adaptive Lernplattformen: Eine der prominentesten Anwendungen von KI in der Bildung sind adaptive Lernplattformen. Diese nutzen KI, um den Lernpfad und die Inhalte individuell an die Bedürfnisse und den Fortschritt der Studierenden anzupassen. 
  • Automatisierte Bewertung: KI kann genutzt werden, um Tests und Aufgaben automatisch zu bewerten, wodurch Lehrkräfte entlastet und die Rückmeldung an die Studierenden beschleunigt werden kann. 
  • Chatbots und Virtuelle Assistenten: Chatbots und virtuelle Assistenten können dazu verwendet werden, Studierenden rund um die Uhr Unterstützung und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu bieten. 
  • Lern- und Data-Analytics: Durch die Analyse von Daten können Lehrende Erkenntnisse über die Lerngewohnheiten und -bedürfnisse der Studierenden gewinnen. 

FAU ILI Coffee Talk, KI in der Hochschullehre, 9.2.2023

Gleichzeitig ergeben sich jedoch auch besondere Herausforderungen für die Hochschullehre, wie zum Beispiel:

  • Welche Arten von Prüfungen und Prüfungsleistungen sind in der KI-Welt möglich? 
  • Welche rechtlichen Regelungen müssen getroffen werden, um den Einsatz von KI in der Hochschullehre auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen? 
  • Welche Lehr- und Lernszenarien können von KI profitieren? 
  • Welche KI-Kompetenzen müssen Studierende und Lehrende entwickeln, um KI effektiv, zielgerichtet, produktiv und rechtssicher in Studium und Lehre zu integrieren? 

An dieser Stelle eröffnen wir eine erste Informationsseite zum Thema. Die Seite befindet sich noch im Aufbau. Unser Ziel ist es, eine umfassende Sammlung von Informationen, Ressourcen und Weiterbildungsangeboten zum Thema KI in der Hochschullehre zusammenzutragen.

Machen Sie mit: digitale-lehre@fau.de  


Rechtliches

Fragen und Antworten rund um das Thema „Regelungen“ für den Einsatz von generativen KI / ChatGPT in der Hochschule 

Ein Rechtsgutachten von Dr. Peter Salden und Prof. Dr. Thomas Hoeren im Rahmen des Projekts KI:edu.nrw hat grundlegende rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-basierten Schreibtools an Hochschulen geklärt. Dieses Dokument stellt eine erste Auswahl dieser Fragen und eine vereinfachte Version der Antworten zusammen. In Ergänzung dazu enthält es Informationen zu den FAU-Regelungen und Vorschläge für die Praxis. 

Information zum Gutachten: Das Gutachten wurde vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben und ist online verfügbar. Das umfangreiche Rechtsgutachten des Projekts KI:edu.nrw der Ruhr-Universität Bochum und der WWU Münster kommt zum Schluss, dass KI keine Urheberschaft zugeschrieben werden kann und dass Verbote nicht zielführend sind. 

Eine Software wie ChatGPT oder eine andere generative KI kann keine Urheberschaft an einem Text beanspruchen. Daher stellen von solchen Technologien erstellte Texte weder urheberrechtlich geschützte Werke dar noch handelt es sich dabei um Quellen, die plagiatsanfällig wären. Folglich ist ChatGPT (sowie vergleichbare Tools) nicht als zitierbare Quelle anzusehen, und es besteht keine direkte Pflicht zur Quellenangabe (vgl. Salden & Hoeren, 23). Eine generative KI wie ChatGPT stellt keine unabhängige Quelle dar, sondern erzeugt Texte basierend auf Trainingsdaten, deren Ursprünge nicht nachverfolgbar sind. 

Ob KI-Erzeugnisse im akademischen Kontext, wie in studentischen Prüfungstexten, gekennzeichnet werden müssen, hängt von den Prüfungsordnungen, Satzungen oder anderen Hochschulvorschriften sowie den Eigenständigkeitserklärungen ab. Eine Nichtbeachtung dieser Regeln (z.B. Kennzeichnungspflicht oder der unmarkierte Einsatz von KI-Tools) könnte als Täuschungsversuch oder wissenschaftliches Fehlverhalten gewertet werden (siehe auch Salden, Hoeren, 23, S.29). Im gleichen Gutachten wird geklärt, dass Benutzer-/innen der Tools durchaus als Urheber-/innen von KI-generierten Texten gelten können, sofern sie in erheblichem Maße geistige Eigenleistungen zum Text beitragen.

Praxistipp: Texterzeugnisse durch KI sollten dennoch gekennzeichnet und die entsprechenden Prompts sollten im Anhang eines wissenschaftlichen Dokuments aufgeführt werden, um die Transparenz zu gewährleisten. 

Die Kennzeichnung von KI-unterstützten Erzeugnissen hängt vom speziellen Fall ab. Es sollte klar sein, welche Teile von der KI erstellt wurden. Wenn Texte wörtlich übernommen wurden, sollte man sie wie ein herkömmliches Zitat behandeln. Wenn die KI als Inspirationsquelle genutzt wurde, könnte eine kurze Erwähnung der KI als Hilfsmittel ausreichen. Sollte der Benutzer die Eingabeaufforderungen (prompts) so spezifisch befolgt haben, dass die KI keinen Spielraum mehr für Zufallsgenerierungen hatte, könnte dem Benutzer das Urheberrecht zugesprochen werden (siehe auch Salden, Hoeren, 23, S.30).

Viele Expert-/innen in Deutschland empfehlen keine Verbote auszusprechen.  
Hochschulen müssen jedoch festlegen, wann und unter welchen Bedingungen Studierende eine generative KI nutzen können. 

An der FAU ist die Regelung wie folgt: „Sofern künstliche Intelligenz nicht ausdrücklich erlaubt ist, stellt sie ein unzulässiges Hilfsmittel Dies wiederum hat zur Folge, dass die Prüfung wegen Täuschung als nicht bestanden gilt. Geregelt ist dies bereits, vgl. dazu bspw. § 16 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ABMStPO/Phil: „1Bei einem Täuschungsversuch oder dem Versuch, das Ergebnis einer Prüfung durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. 2Als Versuch i. S. d. Satz 1 gilt bereits der Besitz nicht zugelassener Hilfsmittel während oder nach Ausgabe der Prüfungsunterlagen.“ (Stand 7.23, https://www.fau.de/education/beratungs-und-servicestellen/pruefungsaemter/#collapse_9

Die gleiche Regelung wie in Präsenzprüfungen ist anzuwenden. Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Daher muss der Prüfling die für den Erfolg seiner Prüfung maßgeblichen Leistungen persönlich und ohne fremde Hilfe erbringen, es sei denn, dies ist im Einzelfall ausdrücklich zugelassen.

In Open-Book-Klausuren wird die Bearbeitung mit Hilfsmitteln grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Jedoch sollte auch hier eine klare Regelung zum Einsatz von generativen KI-Systemen, zum Beispiel in der Eigenständigkeitserklärung, erfolgen. 
Ein Muster für eine Eigenständigkeitserklärung bei Prüfungen der FAU ist hier zu finden: https://www.fau.de/education/beratungs-und-servicestellen/pruefungsaemter/#collapse_10

Hilfsmittel sollten grundsätzlich nicht bei Prüfungen verwendet werden, es sei denn, sie sind ausdrücklich erlaubt. Der Einsatz von ChatGPT/generativer KI verletzt jedoch nicht immer das Prinzip der persönlichen und selbstständigen Prüfungsleistung. Das bedeutet, dass trotz der Verwendung des Chatbots eine persönliche und selbstständige Leistung des Prüflings vorhanden sein kann, die ohne fremde Hilfe erbracht wird. Grundsätzlich kann die Prüfungsleistung jedoch nicht vollständig an eine KI delegiert werden. 
Es liegt keine Täuschung vor, wenn der Prüfling ChatGPT/generative KI als Hilfsmittel nutzt, ohne seine Prüfungsleistung vorzutäuschen oder zu erschleichen, und wenn der Prüfer den Einsatz ausdrücklich erlaubt und der Prüfling es nur im dafür vorgesehenen Umfang nutzt.

Generative KI wie ChatGPT basiert auf Zufallsprinzipien. Das bedeutet, dass es im wissenschaftlichen Kontext nicht immer eine Garantie für eine korrekte Antwort gibt. Stattdessen werden die Antworten aus den wahrscheinlichsten nächsten Wörtern generiert und es gibt keinen inhaltlichen Überprüfungsmechanismus. Dieser Aspekt muss bei der Verwendung als Hilfsmittel berücksichtigt werden. Sowohl bei schriftlichen Prüfungen als auch bei Hausarbeiten sollten die Prüflinge über dieses Phänomen informiert werden. Es sollte auch eine explizite Erwähnung in Form eines Informationsblatts oder als Zusatz zur Eigenständigkeitserklärung erfolgen.

An der FAU stehen keine bzw. jedenfalls keine zentral organisierten Tools zur Überprüfung von generativen KI Texten zur Verfügung. Das Themenfeld ist genauso problematisch wie Plagiatssoftware im Allgemeinen. Es sind zu viele datenschutz- und urheberrechtliche Fragen ungeklärt bzw. nicht ausreichend rechtssicher lösbar, so dass es an der FAU dem Vernehmen nach bis auf Weiteres keine zentrale Anschaffung oder Empfehlung geben wird. Im Übrigen bleibt es auch hier dabei, dass Software immer nur unterstützen kann bei der Aufdeckung von Plagiaten etc. Die eigentliche Prüfung und Entscheidung, ob im Einzelfall wirklich ein Plagiat/eine Täuschung vorliegt, muss immer von den Prüfenden selbst getroffen werden.

Literatur:

Peter Salden, Jonas Leschke (Herausgeber): Didaktische und rechtliche Perspektiven auf KI-gestütztes Schreiben in der Hochschulbildung, 2023, DOI: 10.13154/294-9734.

Download als PDF: Gutachten


Tools

  • ChatGPT von OpenAI ist ein vielseitiger Chatbot, der durch ein großes, vorab trainiertes neuronales Netzwerk auf eine Fülle von Informationen zugreifen kann, um Fragen zu beantworten, Texte zu generieren und Inhalte zusammenzufassen. Es ist besonders nützlich für Recherchen, Texterstellung und Programmcode-Unterstützung. 
  • Dall-E 2 ist ein weiteres Tool von OpenAI, das einzigartige 2D- und 3D-Bilder aus Textbeschreibungen generieren kann.
  • Beautiful.ai ist eine Präsentationssoftware, die KI nutzt, um Designanpassungen automatisch vorzunehmen und Benutzern dabei hilft, professionell aussehende Präsentationen effizient zu erstellen. 
  • genei erstellt Zusammenfassungen von komplexen Texten in PDFs und auf Webseiten, was besonders bei der Aufbereitung von Fachtexten hilfreich ist. 
  • LanguageTool ist ein KI-basiertes Korrekturtool, das kontextabhängige Fehler und Inkonsistenzen in Texten identifizieren kann. 
  • DeepL bietet qualitativ hochwertige Übersetzungen in 31 Sprachen an und verbessert die Verständlichkeit und Lesbarkeit von Texten. 
  • Fireflies.ai transkribiert Meetings und Gespräche, erstellt Zusammenfassungen und analysiert die Stimmung der Teilnehmer. 
  • Adobe Firefly: Integrierte KI-Funktionen in Adobes Creative Cloud für Bild und Videobearbeitung 
  • Murf ist ein fortschrittlicher Sprachgenerator, der Text in natürliche, anpassbare Sprache umwandeln kann und über 120 Stimmen in 20 Sprachen bietet. 
  • Google Bard: Bard kann als Erweiterung der Google-Suche betrachtet werden. Diese KI ist fähig, kontextuell korrekte Antworten auf eine Vielzahl von Themen zu liefern. Zudem ist Bard nicht nur in der Lage, auf klassische Fragen zu antworten, sondern kann auch weitere Aufgaben bewältigen, wie beispielsweise das Verfassen von Aufsätzen oder kreativen Texten. Bard weist Ähnlichkeiten zu Funktionen auf, die bereits von verschiedenen KI-Technologien, einschließlich OpenAI’s GPT-3 und GPT-4, angeboten werden.  

Alle diese Tools bieten kostenlose Basisversionen an, mit erweiterten Funktionen in den kostenpflichtigen Tarifen. Sie sind in verschiedenen Sprachen verfügbar und können in verschiedenen Bereichen wie Business, Design, Schreiben und Übersetzen eingesetzt werden. 

Zusätzlich ist es entscheidend, dass bei der Nutzung dieser KI-Tools die Datenschutzfreigabe gründlich geprüft wird. Nutzer sollten sicherstellen, dass ihre Daten sicher sind und die Tools den geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechen, um mögliche rechtliche Risiken zu vermeiden. 


Nutzung von KI in der Lehre

Prompts gut formulieren

Die Qualität des Outputs von KI-Systemen wie ChatGPT ist stark von der Qualität der Eingabe, den sogenannten Prompts, abhängig. Deshalb ist das Formulieren guter Prompts entscheidend. Glücklicherweise existieren nützliche Ressourcen zur Unterstützung: 

Auf dem KI-Campus gibt es zahlreiche Selbstlernangebote für alle Kenntnisstufen zur Vertiefung des Verständnisses von KI:  


Linksammlung des Hochschulforums Digitalisierung

Das Hochschulforum Digitalisierung hat eine umfangreiche kommentierte Linksammlung zu verschiedensten Aspekten rund um ChatGPT im Hochschulkontext zusammengestellt. Darin finden sich nicht nur relevante Links zu den technischen Hintergründen des KI-basierten Chatbots, sondern auch zu den Arbeitsschwerpunkten an Hochschulen wie Lehre, Prüfungen und wissenschaftlichem Arbeiten. Die Linksammlung steht unter einer Creative Commons-Lizenz zur Verfügung. 

Hier die wichtigsten Seiten aus der HFD-Sammlung:

Thema 1: ChatGPT im Hochschulbetrieb

Videoaufzeichnungen

Blogbeiträge und Artikel


Thema 2: ChatGPT und Recht

Blogbeiträge und Artikel


Thema 3: ChatGPT in der Lehre

Videoaufzeichnungen

Podcasts und Diskussionsrunden

  • How to ChatGPT (12.01.2023) mit Prof. Dr. Rafaela Kraus und Prof. Dr. Carola Jungwirth
  • Campus Karriere (14.01.2023) – Diskussion zu KI in Schule und Hochschule

Blogbeiträge und Artikel


Weitere Linksammmlungen