Barrierefreie Lehre
Barrierefreiheit in der digitalen Lehre beschäftigt sich mit der Gestaltung von Lernangeboten, die allen Studierenden, unabhängig von Fähigkeiten oder Einschränkungen, einen gleichberechtigten Zugang zu Hochschulbildung ermöglichen. Ziel ist eine inklusive Lernumgebung, in der alle Lernenden aktiv teilnehmen können.
Demnach ist Barrierefreiheit in der digitalen Lehre ein komplexes Themengebiet, das mit zahlreichen technischen, didaktischen und gestalterischen Anforderungen verbunden ist.
Im Kontext der Hochschullehre tauchen bei Lehrenden häufig folgende Fragen auf:
Die Inhalte dieser Seite werden fortlaufend dem aktuellen Stand der Entwicklungen (z.B. was die Rechtslage, technische Standards o.ä. angeht) angepasst und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Stand: 14. August 2024
Was bedeutet Barrierefreiheit im Kontext digitaler Lehre?
Barrierefreiheit in der digitalen Lehre beschäftigt sich mit der Gestaltung von Lernangeboten, die allen Studierenden, unabhängig von Fähigkeiten oder Einschränkungen, einen gleichberechtigten Zugang zu Hochschulbildung ermöglichen. Ziel ist eine inklusive Lernumgebung, in der alle Lernenden aktiv teilnehmen können.
Demnach ist Barrierefreiheit in der digitalen Lehre ein komplexes Themengebiet, das mit zahlreichen technischen, didaktischen und gestalterischen Anforderungen verbunden ist.
Im Kontext der Hochschullehre tauchen bei Lehrenden häufig folgende Fragen auf:
Warum ist Barrierefreiheit in der Digitalen Lehre wichtig?
Studierende mit einer Behinderung erfahren häufig systematische Diskriminierung, wenn die Lehre nicht barrierefrei gestaltet ist.
Die Lehrenden entscheiden durch die Auswahl und Gestaltung der Lehrmedien, ob Studierende Zugang zu den Lerninhalten haben oder nicht.
Barrieren entstehen oft von außen, was bedeutet, dass Menschen an der Teilhabe gehindert werden.
Durch die Schaffung von Barrierefreiheit in der digitalen Lehre können diese Hindernisse jedoch erheblich minimiert werden.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Kontext digitaler Lehre?
Barrierefreiheit bedeutet den gleichberechtigten, uneingeschränkten Zugang für alle Nutzenden.
Ein breites Spektrum an Einschränkungen, zu denen visuelle, auditive, motorische, sprachliche, kognitive, sprachliche, Lern- und neurologische Behinderungen zählen, wird durch Barrierefreiheit angesprochen.
Laut der 22. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks haben 16 % der Studierenden eine oder mehrere studienerschwerende Gesundheitsbeeinträchtigungen.
Sehbehinderungen bzw. -beeinträchtigungen sind keineswegs der einzige Bereich, der bei der Barrierefreiheit bedacht werden muss. Darüber hinaus werden in der Sozialerhebung unter den betroffenen Studierenden u.a. folgende Einschränkungen genannt:
- psychische Erkrankungen: 65 %
- chronische Erkrankungen: 13 %
- Mobilitätsbeeinträchtigungen: 3 %
- Sehbeeinträchtigung/Blindheit: 2 %
Die assistiven Technologien müssen alle notwendigen Informationen zum Navigieren und Übersetzen der digitalen Inhalte vorfinden, um allen Studierenden den gleichwertigen Zugang zu Lehre und Studium zu ermöglichen.
Letztendlich müssen viele Elemente der Barrierefreiheit durch die Urheber*innen bzw. der Ersteller*innen der Materialien und Medien selbst hinsichtlich technischer Umsetzbarkeit und praktikabler Machbarkeit eingeschätzt und für jeden Einsatzfall individuell abgewogen und beurteilt werden. Auch wenn eine vollständige Barrierefreiheit in der Umsetzung aus verschiedenen Gründen zum aktuellen Zeitpunkt leider nicht immer sichergestellt werden kann, sollte eine möglichst barrierearme Zugänglichkeit immer als Mindeststandard angestrebt werden.
Grundsätzlich ist es wichtig, eine offene Kommunikation mit den Teilnehmenden Ihrer Kurse aufrechterhalten, indem Sie:
- sicherstellen, dass Entscheidungen zur Barrierefreiheit in enger Zusammenarbeit mit den Teilnehmemenden getroffen werden
- die Teilnehmenden bei Bedarf um Feedback und Vorschläge bitten, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden
- offen und transparent kommunizieren, wenn aus technischen, praktischen, urheberrechtlichen oder anderen Gründen keine ideale Lösung bereitgestellt werden kann
- bereit sein, Kompromisse einzugehen, um die Barrierefreiheit zu verbessern, ohne die Integrität des Materials zu beeinträchtigen
- berücksichtigen, dass je komplexer das Material ist, desto schwieriger es sein kann, die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Daher sollten Sie die Materialstruktur so einfach wie möglich halten, ohne dabei inhaltliche und didaktische Abstriche zu machen
- Empathie ist wichtig: Versetzen Sie sich als Lehrende/r in die Situation der Studierenden. Suchen Sie das Gespräch, zum Beispiel nach dem Seminar.
- Um das Problem besser zu verstehen, können Sie in Ich-Botschaften kommunizieren, wie etwa: „Mir ist aufgefallen, dass …“.
- Stellen Sie lösungsorientierte Fragen wie: „Was wäre denn hilfreich für Sie jetzt im Seminar?“.
- Die Betroffenen wissen oft am besten, wie sie unterstützt werden können.
- Entlasten Sie sich selbst und holen Sie sich bei Bedarf Hilfe, zum Beispiel durch kollegiale Gespräche oder Beratungsstellen.
Sichern Sie, dass Ihre Materialien eine hohe Qualität ausweisen. Folgende Aspekte können Ihnen hierbei als Hilfestellung dienen:
- stellen Sie sicher, dass alle Texte korrekt eingebettet und in der richtigen Reihenfolge organisiert sind
- gewährleisten Sie, dass alle wichtigen visuellen und auditiven Informationen durch Textalternativen, bspw. in Form von Alternativetexte bei Bildern/Grafiken, zugänglich sind
- achten Sie auf eine ausreichend hohe Qualität des Bildmaterials, um eine Vergrößerung am Bildschirm zu erlauben
- die Qualität des Audiomaterials sollte eine klarer Aussprache, angemessener Geschwindigkeit und Vermeidung von Überlappungen von Sprechern ausweisen
Insbesondere für Personen mit körperlichen oder sensorischen Einschränkungen ist die Qualität der Lern-Materialien von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass sie den Inhalt auf dieselbe Art und Weise zugänglich machen können wie andere Nutzende. Eine unzureichende Qualität der Materialien kann dazu führen, dass wichtige Informationen nicht wahrgenommen werden. Dies kann zu Missverständnissen oder Verwirrung bei den Nutzenden führen.
Folgende Anwendungen können Sie bei der Erstellung barrierefreier Lernmaterialien unterstützen:
- Office-Programme, PDFs und barrierearme Scans: https://oer.vhb.org/edu-sharing/components/render/ca6562ce-f397-4e42-ac0f-16bc843534a2?id=156bc279-53d1-435e-bb05-6845ec9a1952&viewType=1
- Audio-Visuelle Medien: https://oer.vhb.org/edu-sharing/components/render/f3f8d3e5-c02d-4c41-a0a8-d6b2ba26828c?id=740a3a86-1f2c-4eba-9767-be24349748c4&viewType=1
- H5P und Kollaborative Schreibtools: https://oer.vhb.org/edu-sharing/components/render/7317f1a7-7b30-47c7-8b9e-3fe54445bbe0?id=3110a55d-4114-439e-953c-8e0da5d64492&viewType=1
- Diverse Anleitungen zu Programmen (u.a auch zu Adobe InDesign) finden Sie u.a. hier: https://tu-dresden.de/tu-dresden/universitaetskultur/diversitaet-inklusion/inklusion/barrierefreiheit/agsbs/dokumente
- Um die Kontraste eines Dokuments zu überprüfen, können Sie die von Gesetzgeber empfohlenen Richtlinien mit dem Tool auf der Webseite https://developer.paciellogroup.com/resources/contrastanalyser/ verwenden.
- Zusätzlich können Sie die Vorlesbarkeit eines Dokuments mit dem kostenlosen Screenreader NVDA testen, den Sie unter https://www.nvaccess.org/download/ herunterladen können.
- Zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Websites steht Ihnen das Tool auf https://wave.webaim.org/ zur Verfügung.
- Auf der Webseite des RRZE der FAU finden Sie praktische Tipps zur Erstellung barrierefreier Webseiten. Die Empfehlungen umfassen Aspekte wie die Gestaltung von Inhalten, die Verwendung geeigneter Farben und Schriftarten sowie die Verbesserung der Navigation, um sicherzustellen, dass alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen haben. Diese Hinweise helfen dabei, die Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit von Webseiten zu optimieren: https://www.rrze.fau.de/2024/05/kleine-tipps-fuer-barrierefreie-webseiten/
Die ILIAS-Online-Redaktion bietet für Dozierende, Autorinnen und Autoren sowie E-Learning-Teams eine Toolbox “Digitale Barrierefreiheit” mit hilfreichen Informationen zu den Grundlagen digitaler Barrierefreiheit, leichter Sprache sowie umfangreiche Checklisten zur Umsetzung barrierefreier digitaler Lehre an.
EU-Recht
- Gemäß Richtlinie 2016/2016/EU über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen müssen alle öffentlichen Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei gestaltet sein.
- Die Umsetzung der Barrierefreiheit war bereits gemäß nationalem Recht verpflichtend.
- Wenn jedoch die neuen Fristen, die in der Richtlinie 2016/2102/EU festgelegt wurden, nicht eingehalten werden, stellt dies nicht nur eine Verletzung der gesetzlichen Pflicht dar, sondern auch einen Verstoß gegen EU-Recht. Daher sind die neuen Fristen von herausragender Bedeutung.
- Ab dem 23. September 2018 müssen alle neuen Dateiformate (z.B. PDFs oder Office-Dateien) aus grundsätzlich barrierefrei sein. Wenn Dateien, die vor dem 28. September 2018 erstellt wurden, für aktive Verwaltungsverfahren in Gebrauch sind, müssen diese bis dahin ebenfalls barrierefrei gemacht werden. Die gleiche Umsetzungszeit wird auch für andere Medienarten gelten.
- Webseiten, die ab dem 23. September 2018 veröffentlicht werden, müssen bis zum 23. September 2019 in Übereinstimmung mit der WCAG 2.0 Stufe AA barrierefrei sein. Für ältere Webseiten gilt eine Fristverlängerung bis zum 23. September 2020.
- Bis zum 23. September 2019 müssen auch “Intranets/Extranets” barrierefrei sein. Es gibt jedoch Ausnahmen für Inhalte, die vor dem 23. September 2019 erstellt wurden.
- Mobile Anwendungen müssen bis zum 23. Juni 2021 barrierefrei sein.
Deutschland
- Für öffentliche Stellen in Deutschland ist es unerlässlich, die Barrierefreiheit ihrer Websites und mobilen Anwendungen sicherzustellen. Die Einhaltung der entsprechenden Standards und Richtlinien ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Schritt hin zu mehr Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen.
- Auf Bundesebene legt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) fest, wie Barrierefreiheit technisch umgesetzt werden soll, insbesondere für Bundesbehörden. Viele Landesgesetze und -verordnungen verweisen auf die BITV. Das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung enthält eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen.
- Die Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) regelt die barrierefreie Ausgestaltung von Zugangspfaden. Die Anpassung der BayBITV an die europäische Norm erfolgte zum 1. Oktober 2018. Die technischen Anforderungen werden in Anlage 1 der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung geregelt.
- Im Hinblick auf die Überarbeitung der Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung ist zu erwarten, dass die Vorgaben der Richtlinie 2016/2102/EU und der europäischen Norm EN 301 549 V1.1.2 stärker berücksichtigt werden. Eine Anpassung der Verordnung an den aktuellen Stand der WCAG ist wahrscheinlich.
- Beachten Sie: Die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Deutschland nicht einheitlich geregelt! Neben der BITV und den Landesverordnungen können auch spezifische Regelungen für bestimmte Einrichtungen gelten, z.B. für Hochschulen oder Bibliotheken.
- Die WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) bieten eine Möglichkeit, Inhalte barrierefreier zu gestalten und sind in einer autorisierten deutschen Übersetzung der Version 2.0 verfügbar. Allerdings gibt es keine Garantie für eine hundertprozentige Barrierefreiheit, da nicht alle Arten, Ausprägungen und Kombinationen von Einschränkungen abgedeckt werden. Die Einhaltung der Richtlinien ermöglicht jedoch einen umfassenderen Zugang für alle Menschen, unabhängig von ihrer individuellen Lebenssituation, und verbessert die Benutzerfreundlichkeit sowie die Auffindbarkeit von Webseiten und Inhalten über Suchmaschinen.
- Eine Übersicht über die unterschiedlichen Regelungen in den deutschen Bundesländern finden Sie zum Beispiel hier.
Bayern
- In Bayern ist bei der Gestaltung von Webauftritten öffentlicher Stellen ein direkter Verweis auf die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) nach § 3 Abs. 4 wirksam [6].
§ 3 Anzuwendende Standards (BITV 2.0)
Für zentrale Navigations- und Einstiegsangebote sowie Angebote, die eine Nutzerinteraktion ermöglichen, beispielsweise Formulare und die Durchführung von Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozessen, soll ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit angestrebt werden.“
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), § 3 Abs. 4
- Zudem sollten bei der Gestaltung von Webseiten die Kriterien der WCAG 2.1 mit der Konformitätsstufe AAA berücksichtigt werden.
- Das Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG)
- Art. 14 Barrierefreies Internet und Intranet, Verordnungsermächtigung BayBGG; § 1 Barrierefreie Angebote der Informationstechnik BayEGovV -> BITV 2.0 -> § 3 IV
- und die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV)
Hochschuldidaktisches Seminarangebot Profi Lehre Plus Seminare
Das Hochschuldidaktische Seminarangebot „ProfiLehrePlus“ bietet verschiedene Seminare zum Thema Barrierefreiheit an. Weitere Informationen finden Sie unter https://profilehreplus.de/seminare. Suchen Sie hier nach dem Wort „Barrierefreiheit“.
Online-Seminare zum Selbstlernen QUADIS – Blended Learning Seminare
Darüber hinaus werden im Rahmen von QUADIS Online-Seminare zum Selbstlernen angeboten. Eines dieser Blended Learning Seminare ist die „Einführung in die Digitale Barrierefreiheit“, die Sie unter https://quadis.profilehreplus.de/oer-material/accessibility-1/ finden können.
Ein weiteres Blended Learning Seminar, das sich mit barrierefreien Lehr-Lern-Materialien beschäftigt, ist ebenfalls verfügbar. Informationen dazu finden Sie unter https://quadis.profilehreplus.de/oer-material/accessibility-2/.
Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu Ansprechpersonen an der FAU: Infos zur Barrierefreiheit
Falls Sie noch mehr über Barrierefreiheit in der Lehre erfahren möchten können Sie sich an diese Stellen wenden:
Beratungsstelle Barrierefreiheit der bayrischen Staatsregierung
Checkliste Barrierefreie Lehre: Wie starte ich am besten?
- Bereitschaft zur barrierefreien Gestaltung kommunizieren
- Zu Beginn des Semesters klarstellen, dass Sie bereit sind, die Veranstaltung barrierearm zu gestalten.
- Studierende mit speziellen Bedürfnissen können so frühzeitig auf Sie zugehen.
- Spezifische Anforderungen abklären: Nach Möglichkeit individuelle Bedürfnisse und Anforderungen der Studierenden erfragen (z.B. für Studierende mit Seh-, Hör-, oder Mobilitätseinschränkungen).
- Frühzeitige Bereitstellung von Materialien: Stellen Sie Materialien frühzeitig zur Verfügung, um Studierenden mit Beeinträchtigungen genug Zeit für die Vorbereitung zu geben. Dies ist besonders wichtig für Studierende mit Lernbehinderungen oder chronischen Erkrankungen.
- Materialien in guter Qualität bereitstellen: Achten Sie darauf, dass die Materialien (Texte, Bilder, Videos) in hoher Qualität bereitgestellt werden, um die Zugänglichkeit zu maximieren.
- Einfache Struktur und klare Gliederung: Je einfacher das Material strukturiert ist, desto leichter ist es für alle Studierenden, damit zu arbeiten. Vermeiden Sie unnötig komplexe Layouts und gestalterische Elemente.
- Kontraste beachten: Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund sollte ausreichend stark sein. Der gesetzlich geforderte Mindestkontrast beträgt 4,5:1. Verwenden Sie ein Tool, um dies zu überprüfen.
- Barrierefreie Bild- und Grafikanpassung: Bilder, Grafiken und Tabellen müssen vergrößerbar sein und Textalternativen bieten. Stellen Sie sicher, dass Sie für komplexe visuelle Informationen (z.B. Diagramme, Grafiken) eine Textbeschreibung zur Verfügung stellen.
- Vermeiden Sie Scans: Scans können oft nicht von Vorleseprogrammen oder Sprachsteuerungen verarbeitet werden. Wenn sie unumgänglich sind, können Sie diese mit speziellen Programmen (z.B. Acrobat Pro) optimieren, um die Zugänglichkeit zu verbessern.
- Textalternativen für audiovisuelles Material: Alle audiovisuellen Inhalte sollten mit Transkripten (bei Audios) oder Untertiteln (bei Videos) versehen sein. Dies gewährleistet, dass Studierende mit Hörbeeinträchtigungen oder solche, die auf textbasierte Informationen angewiesen sind, auch mit den Inhalten arbeiten können.
- Gute Mikrofonqualität für Audiomaterial: Achten Sie darauf, dass Audiodateien mit einem hochwertigen Mikrofon aufgenommen werden und die Sprache klar und verständlich ist.
- Alternative zu Maus-basierten Interaktionen bieten: Bei interaktiven Elementen, die auf eine präzise Mausbedienung angewiesen sind, sollten Alternativen für motorisch eingeschränkte Studierende angeboten werden (z.B. Tastenkürzel oder Touchscreen-Optionen).
- Testen von interaktiven Elementen: Kontrollieren Sie die Bedienbarkeit von Online-Plattformen und interaktiven Tools mit verschiedenen Hilfsmitteln wie Tastatur und Screenreader, um Barrieren für Studierende mit motorischen Einschränkungen zu vermeiden.
- Richtlinien und Nachteilsausgleich klären: Kommunizieren Sie klar die Prüfungsanforderungen und verweisen Sie auf bestehende Nachteilsausgleiche, wie etwa längere Prüfungszeiten oder alternative Prüfungsformate (z.B. mündliche Prüfungen oder schriftliche Arbeiten).
- Flexible Prüfungsoptionen: Bieten Sie bei Bedarf verschiedene Prüfungsformate an, um unterschiedliche Bedürfnisse zu berücksichtigen (z.B. längere Bearbeitungszeit bei Lernbehinderungen oder zusätzliche Pausen bei körperlichen Einschränkungen).
- Lesereihenfolge bei komplexen Dokumenten überprüfen: Stellen Sie sicher, dass die Lesereihenfolge in Dokumenten wie Flyern oder Tabellen korrekt festgelegt ist, um die Nutzung mit Screenreadern zu erleichtern.
- Texteinbettung und Spracheinstellungen kontrollieren: Überprüfen Sie die eingebetteten Texte und die Sprach- sowie Lesereihenfolge mit der Sprachausgabe des Textverarbeitungsprogramms oder Browsers.
- Feedback zu Barrierefreiheit einholen: Ermutigen Sie die Studierenden, Feedback zu den barrierefreien Angeboten und Materialien zu geben. Nutzen Sie das Feedback, um Ihre Lehrveranstaltungen stetig zu verbessern.
- Selbstreflexion: Reflektieren Sie regelmäßig über Ihre Lehrmethoden und Materialien, um zu gewährleisten, dass diese den Anforderungen von Studierenden mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen gerecht werden.
Quellenangaben
22. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
Barrierefreiheit in der Lehre: Tipps und Hilfestellungen, Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Beratungsstelle Barrierefreiheit der bayrischen Staatsregierung